Neue Termine für die Abfuhr von Sperrmüll sind erst ab Januar 2026 wieder möglich
Städtische Dienststellen bleiben zwischen dem 24. Dezember und 5. Januar geschlossen
Stichtag 31.12.2025: Bürger/innen werden gebeten, den Zählerstand ihrer Garten-Wasserzähler an die Stadtentwässerung zu übermitteln
Neuer Müllabfallkalender für 2026 liegt aus
Beteiligungsbericht 2023 liegt ab 5. Januar öffentlich aus
Personalausweisgebühren ändern sich ab dem 01.01.2026
Aufhebung der Allgemeinverfügung des Landesamtes für Verbraucherschutz (LAV) vom 17.12.2018
zur Festlegung eines Sperrgebietes zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit
Die Allgemeinverfügung des Landesamtes für Verbraucherschutz vom 17.12.2018, die aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 der Kommission vom 26. Oktober 2007 mit Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2000/75/EG des Rates hinsichtlich der Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung der Blauzungenkrankheit erlassen wurde, wird auf Grundlage der Durchführungsverordnung (DVO) (EU) 2023/150 zur Änderung der DVO (EU) 2021/620 hiermit gem. § 49 Abs. 2 Nr. 2, 3 Saarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz (SVwVfG) aufgehoben.
Die Aufhebung wird hiermit ortsüblich öffentlich bekannt gemacht und mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag gem. § 41 Abs. 3 SVwVfG wirksam.
Saarbrücken, 06.02.2023
gez.
Dr. Scherer-Herr
Direktorin
