Topaktuell

Fledermauswanderung am 28. August ausgebucht

Dorffest in Schwarzenbach: Teilstück der Erikastraße wird vollgesperrt (22. und 23. August)

Jägerhausstraße und Beeder Straße bis Mitte November gesperrt

Kleiderkammer ab dem 17. August wieder geöffnet

4. Öffentliche Mahnung Steuern

Kreisstadt Homburg (Saar)

 

 

Öffentliche Mahnung

 

Die Steuerpflichtigen der Stadt Homburg, die mit der Zahlung der 3. Rate der Gewerbesteuer-vorauszahlung, Grundbesitzabgaben, Niederschlagswasser und Hundesteuer

einschließlich der ebenfalls bis zum 15. August 2025 fälligen Nachträge im Rückstand sind,

werden hiermit öffentlich gemahnt.

 

Zur Vermeidung der kostenpflichtigen Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren

werden die Zahlungspflichtigen gebeten, innerhalb einer Woche die geschuldeten Beträge –

unter Angabe des Kassenzeichens- auf das auf den Abgabebescheiden aufgeführte Konto

zu überweisen.

 

Für die Steuerbeträge ab 50,00 Euro ist der gesetzliche Säumniszuschlag mit zu entrichten.

Er beträgt für jeden angefangenen Monat 1 % der auf volle 50,00 Euro abgerundeten Steuerforderung.

 

Ab dem 29.09.2025 erfolgt die zwangsweise Beitreibung.

 

 

Homburg, den 17.09.2025

 

Der Oberbürgermeister

(Michael Forster)

 

 

 

  Veröffentlicht am: 18.09.2025 | Drucken