Neue Termine für die Abfuhr von Sperrmüll sind erst ab Januar 2026 wieder möglich
Städtische Dienststellen bleiben zwischen dem 24. Dezember und 5. Januar geschlossen
Stichtag 31.12.2025: Bürger/innen werden gebeten, den Zählerstand ihrer Garten-Wasserzähler an die Stadtentwässerung zu übermitteln
Neuer Müllabfallkalender für 2026 liegt aus
Beteiligungsbericht 2023 liegt ab 5. Januar öffentlich aus
Personalausweisgebühren ändern sich ab dem 01.01.2026
2. Änderungssatzung
zur Satzung für den Seniorenbeirat der Kreisstadt Homburg
vom 11. Februar 2015
Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in Verbindung mit § 50a KSVG in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 60 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629), hat der Stadtrat der Kreisstadt Homburg in seiner Sitzung vom 15. Dezember 2022 folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Die Satzung für den Seniorenbeirat der Kreisstadt Homburg vom 11. Februar 2015, geändert durch Satzung vom 24. Oktober 2019, wird wie folgt geändert:
In § 6 Abs. 1 wird das Wort „zweimal“ durch das Wort „einmal“ ersetzt.
Artikel II
Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Homburg, den 16. Dezember 2022
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Michael Forster
(Bürgermeister)
Gem. § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Veröffentlicht am: 20.12.2022 | Drucken
