Neue Termine für die Abfuhr von Sperrmüll sind erst ab Januar 2026 wieder möglich
Städtische Dienststellen bleiben zwischen dem 24. Dezember und 5. Januar geschlossen
Stichtag 31.12.2025: Bürger/innen werden gebeten, den Zählerstand ihrer Garten-Wasserzähler an die Stadtentwässerung zu übermitteln
Neuer Müllabfallkalender für 2026 liegt aus
Beteiligungsbericht 2023 liegt ab 5. Januar öffentlich aus
Personalausweisgebühren ändern sich ab dem 01.01.2026
11. Nachtragssatzung zur Satzung über die Festsetzung von
Beitrags- und Gebührensätzen für die öffentliche Abwasseranlage
der Kreisstadt Homburg Abwasserbeitrags- und Gebührensatzsatzung – AwBGSS – vom 10. Dezember 1998
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Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Oktober 2024 (Amtsbl. I S. 1024, 1026), der §§ 1, 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. S. 691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119) und des § 50 a des Saarländischen Wassergesetzes (SWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli 2004 (Amtsbl. S. 1994), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629) hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 19. Dezember 2024 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Satzung über die Festsetzung von Beitrags- und Gebührensätzen für die öffentliche
Abwasseranlage der Kreisstadt Homburg Abwasserbeitrags- und Gebührensatzsatzung
– AwBGSS – vom 10. Dezember 1998, zuletzt geändert durch die Nachtragssatzung
über die Festsetzung von Abwassergebührensätzen vom 07. November 2023, wird wie
folgt geändert:
„ (1) Die Schmutzwassergebühr beträgt 3,57 € je cbm Schmutzwasser.“
„(2) Die Niederschlagswassergebühr beträgt jährlich 0,75 € je qm gebührenpflichtige Fläche gem. § 14 Abs. 3 bis 5 der Abwassergebührensatzung vom 13. Mai 1998 in der Fassung der 5. Nachtragssatzung vom 16. Dezember 2021. “
§ 2
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.
Homburg, den 19. Dezember 2024
Der Oberbürgermeister
Michael Forster
(Oberbürgermeister)
Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
