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1. Änderungssatzung
zur Satzung für den Jugendbeirat der Kreisstadt Homburg
vom 09. September 2021
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Aufgrund des § 12 Abs. 1 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8./9. Dezember 2020 (Amtsbl. I S. 1341) hat der Stadtrat der Kreisstadt Homburg in seiner Sitzung am 16. Dezember 2021 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Satzung für den Jugendbeirat der Kreisstadt Homburg vom 09. September 2021 wird wie folgt geändert:
§ 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„(2) Der Jugendbeirat besteht aus bis zu 20 Mitgliedern.“
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Homburg, den 17. Dezember 2021
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Michael Forster
(Bürgermeister)
Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Veröffentlicht am: 21.12.2021 | Drucken